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Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetztes
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf dieser Website die geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. TeilnehmerInnen, nicht durchgehend berücksichtigt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Copyright – Hinweis
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ZAHLUNGSVERZUG

  • Bei Zahlungsverzug darf der Gläubiger einen Pauschalbetrag von EUR 0,5% für Mahnspesen fordern.
  • Die Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Da der Basiszinssatz am 1.Jänner 2017 minus 0,62 % beträgt, ergibt sich ein Verzugszinsensatz von 8,58 %.
  • Ist allerdings der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, kann der Gläubiger nur Verzugszinsen in Höhe von 4 % fordern.
  • Bei Verbrauchergeschäften beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 4 %. Eine andere vertragliche Vereinbarung ist bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zulässig.

Festgehalten wird, dass künftig für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis auch der erhöhte Zinssatz von 9,08 % über dem Basiszinssatz gilt.

  • Der Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.
  • Geldüberweisungen müssen so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bei Fälligkeit bereits am Konto des Gläubigers gutgeschrieben sind.

TIPPGEBER PROVISION
Sie haben von einem Freund, Verwandten, Bekannten oder Kollegen erfahren, dass er seine Immobilie verkaufen oder vermieten oder umgekehrt kaufen oder mieten möchte?
Wir sind permanent auf der Suche nach Immobilien, seien es Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien, die wir im Auftrag vermarkten und vermitteln. Wenn Sie unser Büro weiterempfehlen und den Kontakt mit einem potentiellen Verkäufer / Vermieter oder Käufer / Mieter herstellen, möchten wir Sie für diesen wertvollen Tipp gerne belohnen.
Kommt aufgrund Ihrer konkreten Empfehlung ein Vermittlungsauftrag zustande und wird die Immobilie durch unser Büro verkauft oder vermietet, erhalten Sie von uns als Dankeschön 10 % der verrechneten Verkäufer- / Vermieter-Provision oder Käufer / Mieter ausbezahlt, zumindest jedoch EUR 250,-
Also, wenn Sie jemanden kennen, der seine Immobilie veräußern möchte oder Immobilie kaufen möchte, – empfehlen Sie Kühhas Consulting und kassieren Sie im Erfolgsfall die Tippgeber-Provision. Wir sichern Ihnen die seriöse und professionelle Bearbeitung Ihrer Empfehlung zu, und in der Folge die bestmögliche Abwicklung des Auftrages, natürlich immer in Einklang mit den Standesregeln für Immobilienmakler.

BERATUNGSKOSTEN FÜR AUSLÄNDISCHE KUNDEN
Wir sind auf die Beratung von Investoren aus Osteuropa spezialisiert. Dabei bieten wir eine breit gefächerte Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Investitionsprojekten in Österreich, Deutschland und der Schweiz an. 1 Beratungsstunde kostet € 150, beim Kauf oder beim Abschließen eines Vertrages für diverse Dienstleistungen wird einbezahlte Betrag als Anzahlung eingerechnet.

 

Webdesign 

 

1. Vergütung
Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungseingang fällig. Das Zurückhalten von Beträgen ist nicht
zulässig und der Auftragnehmer hat das Recht die Arbeit einzustellen, wenn Rechnungen vom
Auftraggeber teilweise oder vollständig nicht bezahlt werden.
Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht
berührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu
übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form
durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Ende des Projektzeitraums oder Meilensteins.


2. Allgemeines

B e r e i t s t e l l u n g d e s I n h a l t s
Der Auftraggeber haftet für die termingerechte und fehlerfreie Lieferung von Texten, Bildern und
Fotos. Der Einbau von nach dem Projektzeitraum gelieferten Texten, Bildern oder Fotos ist nicht im
Preis inkludiert.

R e c h t e & Q u e l l e n
Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber das Recht hat, bereitgestellte Software,
Skripte, Daten, Logos, Fotos, Grafiken und Texte zu verwenden. Notwendige Copyrighthinweise sind
uns bei Übermittlung zu benennen.

D e s i g n ä n d e r u n g e n
Designänderungen können während des Projektzeitraums beantragt werden.
Nach Projektabschluss sind keine Designänderungen mehr inkludiert. Designänderungswünsche
deren Aufwand über die Projektdauer hinausgeht sind nicht inkludiert.

O u t s o u r c i n g
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter
zu bedienen.

H a f t u n g
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden -
nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer
beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis
von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des
Auftragnehmers zurückzuführen ist. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter
erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber
diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der
Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle
erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem Auftragnehmer zu melden. Den durch eine verspätete
Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftraggeber.

R e k l a m a t i o n
Beanstandungen über gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen können innerhalb von 2 Wochen
geltend gemacht werden. Danach gelten die Waren bzw. Dienstleistungen als abgenommen. Der
Auftragnehmer hat das Recht, Reklamationen nach der 2-wöchigen Frist nicht mehr anzuerkennen.
Bei berechtigten Reklamationen wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist
geleistet. Schadensersatz oder Rücktritt bleiben für den Kunden ausgeschlossen. Reklamationen
beeinflussen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

T e r m i n e
Terminpläne und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, da der Auftragnehmer von externen
Faktoren und Lieferanten abhängig ist. Rücktritt und Schadensersatzansprüche aufgrund von
Lieferverzug sind für den Auftraggeber ausgeschlossen.

E i g e n w e r b u n g
Neben dem Auftraggeber bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages
geschaffenen Werke für eigene Werbezwecke zu nutzen und der Öffentlichkeit zu zeigen.

U p da t e s
Updates an der Software sind notwendig, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Deshalb
ist der Auftragnehmer bei kostenfreien Updates berechtigt, diese ohne Benachrichtigung
durchzuführen. Umfangreichere Updates werden nach Aufwand abgerechnet und dem Auftraggeber
vorab angekündigt.

B r o w s e r d a r s t e l l u n g
Unterschiedliche Browser, Systemeinstellungen und Bildschirme können unterschiedliche
Darstellungen des digitalen Erzeugnisses produzieren. Da die Anzahl und Kombinationsmöglichkeiten
ins Unermessliche gehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Darstellungsmängel in
verschiedenen Browsern. Eine optimierte Lösung auf Wunsch für bestimmte Browser-Typen und -
Versionen kann zu Mehrkosten führen.
Unser Bestreben ist natürlich dennoch, das digitale Erzeugnis auf möglichst vielen Medien optimiert darzustellen. Vorrangig
konzentrieren wir uns auf die neuesten Versionen von Chrome, Firefox, Edge und Safari.

 

3. Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung
des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers
zuständig.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein und/oder werden sollten,
berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn
und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand 05.08.2022

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Weitental 34,
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